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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 7, Stand 25.06.2024

 

Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen von Produkten (z.B. Storm und sonstige Photovoltaik- oder Wärmepumpen-Produkte) und Projekte (z.B. Verkauf und Montage von Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen) sind die folgenden Geschäftsbedingungen.

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§ 1 Geltung

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, sowohl für gewerbliche als auch für private Endkunden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und Storm zwecks Ausführung des zugrundeliegenden Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(4) Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Kunden. Abweichende oder ergänzende Regelungen für gewerbliche Kunden sind gesondert gekennzeichnet.

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§ 2 Angebot, Annahme

(1) Alle Angebote von Storm erfolgen freibleibend. Aufträge werden erst bei schriftlicher Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch uns rechtsverbindlich.

(2) Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.

(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Von uns übergebene Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden oder anders als für den vereinbarten Zweck verwendet werden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

 

§ 3 Preise, Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk, in EURO (EUR), zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen, eintreten. Dies werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

(3) Für private Endkunden ist der Kaufpreis sofort fällig und, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung netto zahlbar. Für gewerbliche Kunden gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsstellung. Nach Ablauf dieser Fristen werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. für private Endkunden und 8% über dem Basiszinssatz p.a. für gewerbliche Kunden berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

 

§ 4 Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Erst die Bestellung eines Produktes durch einen Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB.

(2) Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von sieben Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist annehmen.

 

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

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§ 6 Lieferung

(1) Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unverbindlich. Unsere vertraglichen Pflichten stehen unter dem Vorbehalt unserer eigenen richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten. Die Lieferung setzt zudem die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten oder bei anderen von uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten beauftragten Dritten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

(4) Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf ein halbes Prozent des Rechnungswertes (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf grober Fahrlässigkeit.

(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar.

(6) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

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§ 7 Gefahrübergang, Versendung

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist "ab Werk" vereinbart.

(2) Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über. § 5 Abs. 6 bleibt unberührt.

 

§ 8 Änderungen des Lieferungs- und Leistungsumfanges/Konstruktionsänderungen

(1) Werden Abweichungen vom vereinbarten Lieferungs- und Leistungsumfang aufgrund technischer Gegebenheiten, wie z.B. dadurch notwendig, dass planungsgemäße Anlagenkomponenten nicht zeitnah zur Verfügung stehen oder dass die Beschaffenheit oder Tragfähigkeit der Montagefläche nicht zur Aufnahme der geplanten Anlage geeignet ist, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll vor der Ausführung der Leistung getroffen werden.

(2) Für Leistungen, die wir ohne Auftrag ausführen, steht uns eine angemessene Vergütung zu, wenn der Kunde die Leistungen nachträglich anerkannt oder die Leistungen für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des Kunden entsprechen und ihm unverzüglich angezeigt wurden.

(3) Die Vorschriften des BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 BGB) bleiben unberührt.

(4) Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

(5) Wir behalten uns das Recht vor, Anlagenkomponenten (z.B. Storm etc.) nach unserer Wahl und auf unsere Kosten gegen solche neuerer oder anderer Bauart auszutauschen. Ein Ersatz für etwaige Ertragsausfälle durch die Abschaltung des Stroms während der Deinstallation und Installation der Anlagenkomponenten ist ausgeschlossen.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen, verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.

(2) Der Besteller ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen. Soweit die Ware vom Besteller weiterverarbeitet oder umgebildet wird, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Verarbeiter ist nur Verwahrer. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen.

(3) Die Ware darf nur im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann veräußert werden, wenn Forderungen aus Weiterverkäufen nicht vorher an Dritte abgetreten sind. Die dem Besteller aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gelten mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns als an uns abgetreten und zwar auch insoweit, als unsere Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet ist. In diesem Falle dienen die abgetretenen Forderungen zu unserer Sicherheit nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Besteller ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, als ihm von uns keine Anweisung erteilt wird. Die von ihm eingezogenen Beträge hat er sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind.

(4) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Der Besteller hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt belieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Wir verpflichten uns, die abgetretenen Forderungen und andere Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, soweit sie unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen und sie aus voll bezahlten Lieferungen herrühren.

(5) Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

(6) Falls bei Verkäufen ins Ausland der in diesem § 8 vereinbarte Eigentumsvorbehalt nicht mit der gleichen Wirkung wie im deutschen Recht zulässig ist, bleibt die Ware bis zur Zahlung aller unserer Forderungen aus dem durch den Verkauf der Ware entstandenen Vertragsverhältnis unser Eigentum. Ist auch dieser Eigentumsvorbehalt nicht mit der gleichen Wirkung wie im deutschen Recht zulässig, ist aber gestattet, sich andere Rechte an der Ware vorzubehalten, so sind wir befugt, alle diese Rechte auszuüben. Der Besteller ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Rechts an der Ware treffen wollen.

(7) Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn die Forderungen ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

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§ 10 Gewährleistung für Sachmängel

(1) Storm gewährleistet, dass die Produkte im Wesentlichen der Produktbeschreibung entsprechen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung enthalten keine verbindliche Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit der Ware.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung.

(3) Bei Mängeln hat der Käufer zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Storm kann zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

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§ 11 Gewährleistung für Rechtsmängel

(1) Storm gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen.

(2) Werden solche Rechte geltend gemacht, wird Storm auf eigene Kosten die Produkte gegen die geltend gemachten Rechte Dritter verteidigen.

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§ 12 Haftung

(1) Storm haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Storm nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

(3) Eine weitergehende Haftung von Storm besteht nicht.

 

§13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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§ 16 Änderungsvorbehalt

Storm behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen.

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Kontakt zu uns:​

Email: kontakt@storm.de

Telefon: 0049-911-993 992 0

Adresse: Ludwig-Feuerbach-Str. 69, 90489 Nürnberg

(Montag – Freitag 08:30 bis 17:30 Uhr/ Samstag, Sonntag und feiertags geschlossen)

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